Lehrgangsleitung
Erfahrung, auf die du bauen kannst.
Die Ausbildung wird von Maik Heinzig persönlich geleitet. Dabei fließen mehr als 30 Jahre Erfahrung in Ausbildung, Schulung und Wissensvermittlung ein.
Die fachliche Arbeit reicht über die Waffensachkunde hinaus: Fachautorenschaft, Referententätigkeit, Training und Sachverständigenarbeit verbinden unterschiedliche Fachbereiche – von Waffen und Schießsport bis zu Technik, Software und Schulung. Im Mittelpunkt steht, auch anspruchsvolle Inhalte verständlich, nachvollziehbar und mit Blick auf die praktische Anwendung zu vermitteln.
- Mehr als 30 Jahre Erfahrung in Ausbildung und Wissensvermittlung
- Fachautor und Referent mit breiter fachlicher Erfahrung
- Lizenzierter Trainer, Ausbilder und Sachverständiger
- Persönliche und verständliche Vermittlung der Lerninhalte
Praktische Ausbildung
Sicher handeln. Gezielt vorbereiten.
Zur Waffensachkunde gehört mehr als das Lernen von Vorschriften. In der praktischen Ausbildung stehen der sichere Umgang mit Schusswaffen, die geltenden Sicherheitsregeln und die richtige Handhabung im Mittelpunkt.
Die Inhalte werden strukturiert erklärt und unter fachkundiger Anleitung geübt – damit du Zusammenhänge verstehst und dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten kannst.
- Sicherheitsregeln und verantwortungsvoller Umgang
- Einweisung und praktische Übungen am Schießstand
- Verständliche Vorbereitung auf die Prüfungsanforderungen
Was uns wichtig ist
Persönlich. Verständlich. Verantwortungsbewusst.
Diese Grundsätze prägen unsere Lehrgänge und die Begleitung während deiner Vorbereitung.
Persönlich
Du hast direkte Ansprechpartner und wirst während des Lehrgangs begleitet.
Verständlich
Wir erklären die Inhalte nachvollziehbar und bauen das Wissen systematisch auf.
Praxisorientiert
Die Theorie wird mit sicherheitsbewusster Handhabung und praktischen Übungen verknüpft.
Verantwortungsvoll
Sicherheit, Sorgfalt und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben stehen im Mittelpunkt.
Staatliche Anerkennung
Lehrgang und Prüfungskommission wurden gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV mit Bescheid des Polizeipräsidiums Brandenburg vom 15.02.2022 (Az. 63-22) staatlich anerkannt. Die Anerkennung gilt für den Geltungsbereich des Waffengesetzes.
